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Kompetenzorientiert beurteilen im Lebenskundeunterricht

Das Fach Lebenskunde besteht aus mehreren Bestandteilen: Berufliche Orientierung, Ethik/Philosophieren, Religionskunde sowie Individuum und Gemeinschaft. Für sie gelten je spezifische Beurteilungsgrundsätze, die in diesem Dokument erläutert und mit einem Beispiel illustriert werden.

Inhaltlich betreuen dieses Dossier Domink Helbling, Erich Lipp und Myriam Schallberger. Gerne werden auch Ideen von Lehrpersonen aufgenommen.

 

Einleitung

Bereich Ethik

Bereich Religionen

Bereich Gemeinschaft

Bereich Berufliche Orientierung

 

Einleitung

Das Fach Lebenskunde besteht aus mehreren Bestandteilen: Berufliche Orientierung, Ethik/Philosophieren, Religionskunde sowie Individuum und Gemeinschaft. Für sie gelten je spezifische Beurteilungsgrundsätze, die wir in diesem Dokument erläutern und mit einem Beispiel illustrieren möchten.

Für alle Bestandteile gilt gleichermassen: Fördern und Unterstützen, Beurteilen und Bewerten sind Teile einer umfassenden Lern- und Lehrkultur. Im Bausteinheft 4 der PHLU (2014) ist dazu zu lesen:

Im Rahmen einer zeitgemässen Lernkultur bilden die Beurteilung und die Bewertung von Lernergebnissen nur einen Teil einer umfassenderen pädagogischen Handlungseinheit ab. Fruchtbar für die Initiierung weiterer Lernprozesse wird die Leistungsbeurteilung erst dann, wenn auf eine Beurteilung eine Beratung folgt. Ferner muss die Lehrperson über den Lernstand der Klasse im Bild sein, um adaptiv unterrichten zu können. Einer gezielten individuellen Förderplanung geht also immer eine sorgfältige Diagnose voraus, die auf Beobachtungen basiert.

Im Fach Lebenskunde kann gemäss Verordnung des Kantons Luzern auf eine Note verzichtet werden. Meist wird daher ein «besucht» im Zeugnis eingetragen. Die summative Beurteilung mit Bewertung und Benotung kommt daher kaum zum Einsatz. Gleichwohl bleibt die formative Beurteilung zentral, damit die Schülerinnen und Schüler in so wichtigen Kompetenzen wie Gemeinschaftsfähigkeit, Umgang mit Ressourcen, ethischem Urteil oder Toleranz vorwärtskommen. Deshalb ist es gerade in Lebenskunde wichtig, sich als Lehrperson für Beratungen (beispielsweise Berufliche Orientierung oder im Bereich der überfachlichen Kompetenzen) und Beobachtungen Zeit zu nehmen.

In den alljährlich stattfindenden Beurteilungsgesprächen zwischen Lehrperson, Erziehungsberechtigten und Lernenden werden im Kanton Luzern ab 1.8.2021 folgende Vorgaben gesetzt:

 

  verbindlich Vorgabe Übertrag Zeugnis
Überfachliche Kompetenzen ja Personale und soziale Kompetenzen: alle Kompetenzbereiche mit mindestens je ei-ner Kompetenzstufe beurteilen. ja,
bei Bedarf abändern
Berufliche Orientierung ja Mindestens einen Kompetenzbereich mit mindestens einer Kompetenzstufe beurtei-len. nein
Mathematik, Deutsch freiwillig keine nein
Übrige Fächer freiwillig keine nein

 

  • Selbstbeurteilung: Die Lernenden füllen eine Woche vor dem Gespräch das Selbstbeurteilungsdokument aus.
  • Die Gesprächsdurchführung und die Zielvereinbarung werden von allen Beteiligten unterschrieben.

 

Gerade die überfachlichen Kompetenzen werden in Lebenskunde besonders gut sichtbar, weshalb gezielte Beobachtung, Beurteilung und Beratung zentral sind. Eine Voraussetzung dafür ist, dass Lernfortschritte und Erkenntnisse sichtbar werden durch ein Produkt. Diese Ergebnissicherung kann die Form eines schriftlichen Produkts (Hefteintrag, Lernplakat, Lernjournal) oder einer mündlichen Darbietung haben (Rollenspiel, Vortrag).

 


 

Bereich Ethik

Grundsatz

Beim Philosophieren wird versucht, Phänomene begrifflich möglichst präzise zu erfassen und verschiedene Sichtweisen zueinander in Bezug zu setzen; beim ethischen Lernen werden Werturteile gefällt. Zu einer ethischen Frage – z.B. Darf man das Maskentragen obligatorisch erklären? – werden zunächst Fakten, mögliche Folgen und die dabei eine Rolle spielenden Werte erörtert. Danach geschieht eine Abwägung verschiedener Entscheidungsmöglichkeiten (Güterabwägung) und man kommt zu einem Schluss oder eben Urteil.
Für eine sachgemässe und faire Beurteilung in Ethik gelten folgende Grundsätze:

Es wird beurteilt, ob Gedanken und Argumente nachvollziehbar sind, d.h. widerspruchsfrei und stichhaltig.

Es wird beurteilt, ob Werturteile Sachinformationen berücksichtigen, verschiedene Perspektiven einbeziehen, Folgen abschätzt und verschiedene Werte abwägt.

Es wird nicht beurteilt, ob das Urteil genehm ist oder einem Konsens entspricht. Es werden also keine Positionen beurteilt.



Durch diese Haltung wird die Gewissensfreiheit geschützt.

 

Beispiel Schauplatz Ethik Zyklus 3, Atelier Voller Einsatz

«Im Atelier «Voller Einsatz» stellen die Schülerinnen und Schüler Menschen vor, die sich in einer bestimmten Situation oder mit einer Aktion auf beeindruckende Weise «voll eingesetzt» haben. Dabei begründen sie ihre Wahl und erläutern, welche Werte ihnen dabei besonders wichtig erscheinen.» (Allemann u.a. 2020; Online-Kommentar Schauplatz Ethik Zyklus 3 > Ateliers > Voller Einsatz).

Beurteilt werden mit Hilfe einer Kriterienliste das Produkt, die Begründung und die kritische Auseinandersetzung mit der Situation. Zentral ist, dass die Schülerinnen und Schüler eine Rückmeldung darauf erhalten, was ihre nächsten Lernschritte sind.

 

Aus: Atelier Voller Einsatz. Kuno Schmid u.a. (Hg.), Schauplatz Ethik 7-9, Schauplatzbuch, 2020 Lehrmittelverlag Zürich, S. 34­–35.

 

Beispiel einer Kriterienliste zur Beurteilung

 

 

Kompetenzen beurteilen in Ethik/Philosophieren

Im Lehrmittel Schauplatz Ethik verdeutlichen Beispiele mit Rückbezug auf die Kompetenzen aus dem Lehrplan 21, wie man die Arbeit von Schülerinnen und Schüler beurteilen kann:

ERG.1.1: Die Schülerinnen und Schüler können menschliche Grunderfahrungen beschreiben und reflektieren.

  • Auf den Schauplatzbildern, in Porträts von Personen und in den Ateliers prägende Lebenserfahrungen beschreiben und Gemeinsamkeiten und Unterschiede benennen (z.B. verschiedene Generationen oder Umstände).
  • Passend zu den Schauplätzen von prägenden Lebenserfahrungen und ihrer Bedeutung erzählen.
  • Bei den Vertiefungsthemen passende Positionen, Erfahrungen und Fragen einbringen.

ERG.1.2: Die Schülerinnen und Schüler können philosophische Fragen stellen und über sie nachdenken.

  • In den Schauplatzbildern und in Texten philosophische Fragen entdecken.
  • In philosophischen Gesprächen die Werkzeuge des Philosophierens (vgl. Abbildung) anwenden.
  • Positionen und Argumente werden widerspruchsfrei und stichhaltig eingebracht beziehungsweise auf Widerspruchsfreiheit und Stichhaltigkeit geprüft.

ERG.2.1: Die Schülerinnen und Schüler können Werte und Normen erläutern, prüfen und vertreten.

  • In Situationen und Herausforderungen, wie sie in Schauplatzbildern oder Ateliers vorkommen, Normen und Werte benennen, die darin eine Rolle spielen, und ihre Relevanz erläutern.
  • In Aspekten von Schauplätzen die Bedeutung grundlegender Werte wie Gerechtigkeit, Freiheit, Verantwortung, Menschenwürde usw. identifizieren und erklären, welche Rolle sie darin spielen.
  • Beschreiben, dass ein Wert in verschiedenen Situationen unterschiedlich wichtig ist.

ERG.2.2: Die Schülerinnen und Schüler können Regeln, Situationen und Handlungen hinterfragen, ethisch beurteilen und Standpunkte begründet vertreten.

  • In (erlebten oder in den Schauplätzen greifbaren) Situationen verschiedene Beteiligte benennen und deren Sicht auf die Situation erläutern.
  • Ethische Herausforderungen anhand grundlegender Werte wie Gerechtigkeit, Freiheit, Verantwortung, Menschenwürde usw. analysieren und beurteilen.
  • In den Schauplätzen wie im Alltag Benachteiligungen und Diskriminierungen erkennen und Massnahmen formulieren.
  • In Zeitungsartikeln ethische Diskussionen erkennen, Positionen, Interessen und Begründungen vergleichen und einen Standpunkt vertreten.

 

Aus: Werkzeuge des Philosophierens. Kuno Schmid u.a. (Hg.), Schauplatz Ethik 7-9, Schauplatzbuch,  2020 Lehrmittelverlag Zürich, S. 101.

 


 

Bereich Religionen

Grundsatz

Der Bereich Religionen ist bekenntnisunabhängig ausgerichtet. Dies bedeutet, dass es weder Voraussetzung noch Ziel des Unterrichts ist, dass die Schülerinnen und Schüler ein religiöses Bekenntnis haben oder äussern. Die Behandlung von Religion, Religionen und religiösen Sachverhalten geschieht aus einer unparteiischen und sachlichen Position. Der Unterricht wird deshalb auch religionskundlich genannt. Dass die Schülerinnen und Schüler auch religiöse Positionen äussern, kann und soll nicht verhindert, darf aber nicht erzwungen werden. Dadurch leistet der Unterricht einen Beitrag zur Religionsfreiheit (man darf sich religiös äussern, man muss das aber nicht), wie es die Bundesverfassung garantiert.
Für eine sachgemässe und faire Beurteilung in Religionskunde gelten einige Grundsätze:

  • Es wird beurteilt, ob Schülerinnen einen religiösen Sachverhalt mit Mitteln der Religionskunde (geschichtlicher Zusammenhang, Bedeutung für die religiöse Praxis, ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Religionen vergleichen) erschliessen, sachgemäss und in seinem Kontext verstehen sowie respektvoll kommunizieren können.
  • Es werden keine persönlichen religiöse Positionen beurteilt und bewertet.

Beispiel aus dem Lehrmittel Blickpunkt Religion und Kultur Zyklus 3

Im Kommentar des Lehrmittels Blickpunkt Religion und Kultur werden Möglichkeiten zur Beurteilung erläutert (S. 12-16).

Beispiel zum Thema Rituale
Die Jugendlichen bringen Bilder zu Stationen eines bestimmten Rituals in die richtige Reihenfolge, benennen, was an den Stationen geschieht und erklären die Bedeutung des Rituals.

Beispiel Christentum: Einkleidung einer Ordensschwester
Bringe die fünf Bilder in die richtige Reihenfolge.
Erkläre: Was geschieht hier? Warum trägt die Frau ein Brautkleid? Was bedeutet das Ritual für sie?

 

Matthias Pfeiffer u.a. (Hg.), Blickpunkt 3 - Religion und Kultur, Sekundarstufe I, Klassenmaterial, 2013 Lehrmittelverlag Zürich, Arbeitsmaterial KM 60.3.

 

Kompetenzen beurteilen in Religionskunde

Die folgenden Beurteilungsvorschläge stammen teilweise aus dem Lehrmittel Blickpunkt Religion und Kultur (Kommentar S. 12-16) und werden den Kompetenzen im Lehrplan 21 für den Bereich Religion zugeordnet.

ERG.3.1: Schülerinnen und Schüler können religiöse Motive im Alltag und in kulturellen Werken erkennen und einschätzen, wie Religionen in Medien dargestellt werden.

  • Verschiedene religiöse Objekte, Bilder usw. und deren Gebrauch erklären.
  • Anhand eines Zeitungsartikels die Parteien einer gesellschaftlichen Debatte zu Religion und deren Argumente nachzeichnen.

ERG.3.2: Schülerinnen und Schüler können Rolle und Wirkungen von Religionen und Religionsgemeinschaften in gesellschaftlichen Zusammenhängen einschätzen.

  • Bilder einer Reportage über Religionen kommentieren.
  • Anhand eines Zeitungsartikels die Parteien einer gesellschaftlichen Debatte und deren Argumente nachzeichnen.

ERG 4.1: Schülerinnen und Schüler können erläutern, wie Texte und Lehren in den Religionen überliefert und verwendet werden.

  • Texte nacherzählen und die Bedeutung in der entsprechenden Religion erklären.
  • Erläutern, was Menschen wichtig ist, die eine bestimmte Geschichte erzählen.

ERG 4.2: Schülerinnen und Schüler können religiöse Praxis im lebensweltlichen Kontext erläutern.

  • Ablauf eines Rituals und die Bedeutung für die Praktizierenden erklären.
  • Thesen zu religiösen Speisegeboten formulieren.

ERG 4.3: Schülerinnen und Schüler können Festtraditionen charakterisieren und kulturell einordnen.

  • Ablauf eines Festes und die Bedeutung für die Praktizierenden erklären.
  • Verschiedene Arten, ein Fest zu begehen, beschreiben.
  • Ein Essen zusammenstellen, an dem Menschen mit verschiedenen religiösen Hintergründen teilnehmen können.

ERG 4.4: Schülerinnen und Schüler können sich in der Vielfalt religiöser Traditionen und Weltanschauungen orientieren und verschiedenen Überzeugungen respektvoll begegnen.

  • Verschiedene Konfessionen anhand von Bildern erläutern und einige Merkmale nennen.
  • Einen kommentierten Ortsplan mit religiösen Stätten und Zeichen erstellen.

ERG 4.5: Schülerinnen und Schüler können Weltsichten und Weltdeutungen reflektieren.

  • Die unterschiedlichen Aussagen von Schöpfung und Evolution wiedergeben und erklären, was an ihnen spezifisch ist.

 


 

Bereich Gemeinschaft

Grundsatz

Im Bereich Gemeinschaft geht es um Gemeinschafts- und Persönlichkeitsbildung: Dies bedeutet, Jugendliche gezielt darin zu unterstützen, sich selbst und andere besser kennen und einschätzen zu lernen. Auch hier werden Werturteile gefällt oder Positionen bezogen.

Für eine sachgemässe und faire Beurteilung im Bereich Gemeinschaft gelten folgende Grundsätze:

  • Es wird beurteilt, ob unter Berücksichtigung von Fakten (Rechte etc.) argumentiert und ob respektvoll miteinander umgegangen wird. Dabei sollen Jugendliche über ihr Recht und die Rechte anderer informiert sein, um verantwortungsvoll handeln zu können.
  • Es wird auch hier nicht beurteilt, ob die Positionen genehm sind oder einem Konsens entsprechen. Zudem gilt es insbesondere in den Kompetenzen zu Geschlechtern und Rollen, Beziehungen, Liebe und Sexualität oder auch Lebenslagen und Lebenswelten die Privatsphäre zu schützen, die einzelnen Positionen verstehen zu wollen und unterschiedliche Bewertungen auszuhalten.

Damit dies gelingt, ist es nötig, sich förderorientierten bzw. respektvollen Beurteilungen zu stellen und Feedback, auch über die blinden Flecken, zu bekommen.

Beispiel aus dem Lehrmittel "Schritte ins Leben"

Im Lehrmittel Schritte im Leben (2018) gibt es nach jeder Kompetenz Checkpoints.

Hier exemplarisch das Arbeitsblatt 21, das die Kompetenzstufen 5.1.a und 5.1.b der Kompetenz ERG.5.1 (Eigene Ressourcen) zeigt:

Aus: Schritte ins Leben, Begleitband, Klett und Balmer AG, Baar 2019

 

Diese Beurteilungshilfen können formativ als Selbst- und Fremdbeurteilung eingesetzt werden und in einem Gespräch zwischen Lehrperson und Lernende aber auch peer to peer thematisiert werden.

Weitere Arbeitsblätter mit Checkpoint zu den übrigen Kompetenzen sind im Begleitband in Schritte ins Leben zu finden:

  • Arbeitsblatt 27 (Geschlecht und Rollen)
  • Arbeitsblatt 38 (Beziehungen, Liebe und Sexualität)
  • Arbeitsblatt 50 (Gemeinschaft mitgestalten)
  • Arbeitsblatt 57 (Lebenslagen und Lebenswelten)
  • Arbeitsblatt 63 (Miteinander reden und konfliktfähig werden)

Weiter gilt es stets auch in den einzelnen Lektionen bei Aufgaben Raster für die formative Selbst- und Fremdbeurteilung einzusetzen.

 

Aus: Schritte ins Leben, Lern- und Erlebnisbuch, Klett und Balmer AG, Baar 2018

 

Ein möglicher Raster zur Beurteilung

 


 

Bereich Berufliche Orientierung

Grundsatz

Im Bereich Berufliche Orientierung geht es darum, Schritt für Schritt zu einer Anschlusslösung nach der Sekundarstufe I zu gelangen.

Die fünf Schritte zur Berufsfindung nach Jungo/Egloff (Berufswahltagebuch, 2015). Lehrerausgabe

Damit dies gelingt, braucht es für jeden der fünf Schritte immer wieder Selbst- und Fremdbeurteilungen, um zu erkennen, welche nächsten Ziele bzw. konkreten Massnahmen angepeilt werden können.

Beispiel Kompetenzbereiche Berufliche Orientierung des Lehrplan 21

Gemäss Kapitel Grundsätzliches muss im Beurteilungsgespräch jeweils ein Kompetenzbereich fokussiert werden. Dies kann in der ersten Klasse des Zyklus 3 das Persönlichkeitsprofil, in der zweiten Klasse und dritten Klasse die anderen Bereiche wie Bildungswege, Berufs- und Arbeitswelt oder Entscheidung und Umgang mit Schwierigkeiten oder Planung, Umsetzung und Dokumentation sein. Dabei können einzelne Kompetenzstufen in einer Selbst- und Fremdbeurteilung überprüft werden.

 

Möglicher Raster für Kompetenzbereich Entscheidung und Umgang mit Schwierigkeiten

 

Zudem gilt es auch hier in Aufgaben Raster für die formative Selbst- und Fremdbeurteilung (vgl. Beispiel Konfliktlösung) einzusetzen Im Bereich Berufliche Orientierung kommt der Beratung eine sehr zentrale Bedeutung hinzu. Die Lernenden haben die Möglichkeit Beratungen zu ihrer Berufs-, Studien-bzw. Laufbahnberatung bei den Kooperationspartnern (siehe Abbildung) einzufordern. Insbesondere wird das Beratungsangebot der Berufs-, Studien-bzw. Laufbahnberatung von den Jugendlichen rege benutzt.

 

Das Kooperationsmodell der Berufswahlvorbereitung nach Jungo/Egloff (Berufswahltagebuch, 2015). Lehrerausgabe

 

Es ist wichtig, dass auch die Schule Beratungen anbietet. Hier sind einige Grundsätze zu beachten:

  • Wenn möglich freiwillige Beratung
  • Eventuell anderen Ort als Klassen- oder Schulzimmer auswählen, damit die Jugendlichen merken, dass die Lehrperson einen anderen Hut als beispielsweise die des Beurteilenden trägt.
  • Wenn möglich symmetrische Beziehung (auf gleicher Augenhöhe) anvisieren. Dies im Gegensatz zur Rolle als Lehrperson, wo es in den meisten Situationen eine asymmetrische Beziehung ist. Darum muss diese andere «Rolle» zu Beginn der Beratung thematisiert werden
  • Interessen und Bedürfnisse der Jugendlichen stehen im Zentrum
  • Die Jugendlichen haben einen deutlich grösseren Redeanteil als die Lehrperson
  • Die Jugendlichen formulieren Ziele und sind für die Lösung verantwortlich, die Lehrpersonen haben lediglich den Prozess und die Rahmenbedingungen (Ort, Zeit, Gesprächsphasen) im Fokus
  • Lehrpersonen unterbreiten Vorschläge und Angebote, die die Jugendlichen annehmen können oder nicht
  • Überlegen, ob eine andere Person als die Klassenlehrperson als Beratungsperson in Frage kommen könnte (Beispiele: Schulische Heilpädagogin, Schulsozialarbeit, Fachlehrpersonen etc.)
  • Kurzum: Statt Expertenberatung Prozessberatung

 

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